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   SG Braunschweig, 26.05.2010 - S 66 SF 6/07   

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SG Braunschweig, 26.05.2010 - S 66 SF 6/07 (https://dejure.org/2010,120808)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 26.05.2010 - S 66 SF 6/07 (https://dejure.org/2010,120808)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - S 66 SF 6/07 (https://dejure.org/2010,120808)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.09.1984 - VIII B 157/83

    Urteil - Offenbare Unrichtigkeiten im Urteil - Berichtigung des Urteils -

    Auszug aus SG Braunschweig, 26.05.2010 - S 66 SF 6/07
    Die Kommentierungen zu § 138 SGG und § 319 ZPO sind gelegentlich missverständlich und geben die zitierte Rechtsprechung nur verkürzt wieder, soweit hinsichtlich der Evidenz der Unrichtigkeit auf "einen verständigen Außenstehenden" abgestellt und hervorgehoben wird, die Unrichtigkeit müsse sich für den Außenstehenden aus der Entscheidung selbst oder aus den Vorgängen bei der Entscheidung ergeben (hierzu: Keller in Meyer-Ladewig, SGG, 9. Auflage, § 138 Rn 3a unter Hinweis auf BFHE 142, 13; Vollkommer in Zöller, ZPO, § 319 Rn 5 unter Hinweis auf BGHZ 20, 192 u. a.).

    Der BFH hat in der von Keller zitierten Entscheidung vom 04. September 1984 (VIII B 157/83) betont, dass sich die Unrichtigkeit gerade nicht unmittelbar aus der Entscheidung selbst ergeben müsse, sondern auch das Verhalten der Verfahrensbeteiligten zu berücksichtigen sei (a. a. O. Rn 14 und 16 f - zitiert nach Juris).

  • BGH, 22.09.2009 - IV ZR 128/08

    Berichtigung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision bei

    Auszug aus SG Braunschweig, 26.05.2010 - S 66 SF 6/07
    Die Rechtsprechung des BGH geht gleichermaßen davon aus, dass eine offenbare Unrichtigkeit bereits dann vorliegt, wenn ein versehentliches Unterlassen (dort eines Kostenausspruchs) aus der Sicht aller Beteiligten offensichtlich ist und ein anderer Grund als das Versehen für die Unvollständigkeit eines Beschlusses nicht in Betracht kommt (Beschluss des BGH vom 22. September 2009 - IV ZR 128/08 - Orientierungssatz und Rn 3 - zitiert nach Juris).
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